Der Clip zur Bildungsmesse(reinschauen lohnt sich)
Und hier könnt Ihr einen Blick hinter die Kulissen zu den Dreharbeiten werfen.
Besucherstatistik und Seitenaufrufe
Zeitraum
Besucher
Seitenaufrufe
01.01. - 31.12.2005
4.300
10.265
01.01. - 31.12.2006
7.970
21.699
01.01. - 31.12.2007
13.679
41.234
01.01. - 31.12.2008
27.257
142.736
01.01. - 31.12.2009
37.425
228.625
01.01. - 31.12.2010
42.895
251.620
01.01. - 31.12.2011
39.840
287.379
01.01. - 31.01.2012
7.516
38.816
01.01.2005 - 31.1.2012 gesamt
180.882
1.022.374
Nächstfolgender Termin zur Bildungsmesse in der Oberschwabenhalle Ravensburg
21. - 23. Februar 2013 20. - 22. Februar 2014 5. - 7. Februar 2015
Warnung vor irreführenden Angeboten von der Firma "Expo-Guide"
Sehr geehrte Aussteller/innen,
zur Zeit werden vermehrt Aussteller zur BILDUNGSMESSE RAVENSBURG von der Firma "Expo-Guide" angeschrieben.
In diesem Schreiben bittet die Fa. „Expo – Guide“ in einem beigefügten Auftragsformular Ihre Firmendaten abzugleichen bzw. zu vervollständigen oder zu ergänzen. Weiterhin heißt es, dass dies zur Aktualisierung der bestehenden Daten im Ausstellerverzeichnis notwendig sei, um den potentiellen Kunden eine problemlose Kontaktaufnahme mit Ihrem Unternehmen zu ermöglichen.
Wenn Sie der Aufforderung von "Expo-Guide" nachkommen schließen Sie mit der Firma „Expo-Guide“ einen drei Jahresvertrag für die Veröffentlichung der Firmendaten ab. Dieser Vertrag verursacht jährlich Kosten in Höhe von € 1.181,00.
Die A. & T. Schmid GbR Messe-Süd stellt hiermit ausdrücklich klar, dass sie in „keinerlei“ Geschäfts- oder Vertragsbeziehung zur Firma „Expo-Guide“ stehen. Die Firma „Expo-Guide“ wurde weder ermächtigt noch in sonstiger Form veranlasst, an unsere Aussteller/ innen heranzutreten, um Daten für ein Aussteller-verzeichnis zu aktualisieren. Wenn in einem Einzellfall eine solche Aktualisierung erforderlich ist, bitten wir Sie, dass Sie sich direkt an die A. & T. Schmid GbR Messe-Süd oder an den zuständigen Projektleiter wenden.
Wenn Sie bereits das Auftragsschreiben für Expo-Guide unterzeichnet und auf diese Weise einen Vertrag abgeschlossen haben sollten, prüfen Sie bitte, ob Sie Ihre Erklärung unverzüglich wegen arglistiger Täuschung anfechten wollen. Darüber hinaus können Sie den Vertrag kündigen, um eine Bezugsver-pflichtung für die Zukunft auszuschließen. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf das Urteil des LG Köln vom 04.07.2007, Az.9 S 44/07. Danach kann die Angebotsannahme zur Eintragung in ein Internet-verzeichnis trotz Nennung der monatlichen Kosten wegen arglistiger Täuschung anfechtbar sein, wenn sich aus dem Angebot mittels Aufmachung und Formulierung ansonsten eine Täuschung hierüber ergibt. Wir empfehlen anwaltlichen Rat einzuholen.